LSG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 07.01.2021
L 5 KR 189/20 NZB
Normen:
SGB V ( i.d.F.v. 21.07.2014) § 175 Abs. 4 S. 2 und S. 5; SGB V § 241; SGB V § 242 Abs. 1; SGB V § 242 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Mainz, vom 23.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 120/18

Rechtmäßigkeit der Erhebung von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen KrankenversicherungZulässigkeit des Krankenkassenwechsels ohne Einhaltung der Mindestbindungsdauer

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.01.2021 - Aktenzeichen L 5 KR 189/20 NZB

DRsp Nr. 2021/2242

Rechtmäßigkeit der Erhebung von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung Zulässigkeit des Krankenkassenwechsels ohne Einhaltung der Mindestbindungsdauer

1. Das Sonderkündigungsrecht bei der Erhebung eines Zusatzbeitrages ermöglicht einen Wechsel der Krankenkasse ohne Einhaltung der Mindestbindungsdauer2. Der Kassenwechsel erfolgt nach der Kündigung mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats

Tenor

1.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 23.09.2020 wird zurückgewiesen.

2.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB V ( i.d.F.v. 21.07.2014) § 175 Abs. 4 S. 2 und S. 5; SGB V § 241; SGB V § 242 Abs. 1; SGB V § 242 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Zusatzbeiträgen.