FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.11.2016
9 K 9292/13
Normen:
AO § 26; AO § 164 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE 2018, 82

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen; Rechtmäßigkeit von Feststellungen des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Gewinnneutrale Berücksichtigung der bisher gewinnerhöhend behandelten Investitionskostenzuschüsse

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.11.2016 - Aktenzeichen 9 K 9292/13

DRsp Nr. 2017/3770

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen; Rechtmäßigkeit von Feststellungen des vortragsfähigen Gewerbeverlustes; Gewinnneutrale Berücksichtigung der bisher gewinnerhöhend behandelten Investitionskostenzuschüsse

Tenor

Die Gewerbesteuermessbeträge für 2003 und 2004 werden unter Änderung der Einspruchsentscheidung vom 8. Oktober 2015 so festgesetzt und die vortragsfähigen Gewerbeverluste auf den 31.12.2003 und 2004 werden unter Änderung der Bescheide vom 16. Januar 2012 in Gestalt der o. g. Einspruchsentscheidung so festgestellt, dass mit Rücksicht auf das vom Kläger nunmehr ausgeübte Wahlrecht die bisher gewinnerhöhend behandelten Investitionskostenzuschüsse von 393 100 EUR für 2003 und 131 100 EUR für 2004 gewinnneutral berücksichtigt werden und die Gesamtsumme der beiden Investitionskostenzuschüsse im Jahr 2003 aktiviert wird auf die im Betriebsvermögen geführte Liegenschaft B..., C...-straße Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

AO § 26; AO § 164 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 3;

Tatbestand