FG Nürnberg - Urteil vom 25.02.2011
7 K 3/10
Normen:
AO § 227; AO § 233a;

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen bei Liquiditätsvorteilen des Schuldners der Steuernachforderung

FG Nürnberg, Urteil vom 25.02.2011 - Aktenzeichen 7 K 3/10

DRsp Nr. 2013/66

Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen bei Liquiditätsvorteilen des Schuldners der Steuernachforderung

Es ist Sinn und Zweck des § 233a AO, den Zinsvorteil des Steuerpflichtigen und den Zinsnachteil des Steuergläubigers auszugleichen, ohne dass es auf eine konkrete Berechnung der tatsächlich eingetretenen Zinsvorteile und Zinsnachteile ankommt. Die Rechtfertigung für die Entstehung einer solchen steuerlichen Nebenleistung ist nicht nur im abstrakten Zinsvorteil des Steuerschuldners, sondern auch in einem ebensolchen Nachteil des Steuergläubigers zu sehen.

Normenkette:

AO § 227; AO § 233a;

Tatbestand:

Streitig ist der Erlass von Zinsen gem. § 233a AO.

Die Kläger sind Ehegatten. Der Kläger erzielt u. a. gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 EStG aus seiner Beteiligung an der Fa. B GmbH & Co. KG, 1 . Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung der A -Gruppe, der die KG angehört, wurden die dem Kläger zuzurechnenden Beteiligungsergebnisse wie folgt erhöht:

1997 1.407.835 €
1998 1.268.744 €
1999 1.551.390 €