Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten im zweiten Rechtsgang, ob für ererbtes Betriebsvermögen die Steuerbegünstigung gem. §§ 13a, 13b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zu gewähren ist.
Der Kläger ist Alleinerbe seines am ....2009 verstorbenen Vaters.
Zum Nachlass des Erblassers gehörte der Betrieb "F. X. - gewerbliche Vermietung". Im Betriebsvermögen hielt der Erblasser zum Todestag einen 12 %igen Anteil an der X. B.-GmbH (vormals F. X. GmbH), den er im Erbgang nach seiner 2005 vorverstorbenen Ehefrau erhalten hatte. Einen weiteren, 30 %igen Geschäftsanteil hatte der Erblasser mit Wirkung zum 31.12.2008 auf den Kläger übertragen (vgl. privatschriftliche Vereinbarung vom 11.12.2008 und notarielle Vereinbarung vom 19.12.2008, Blatt 95 bis 99 der Gerichtsakte
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