FG Köln - Urteil vom 18.01.2017
10 K 3671/14
Normen:
AO § 34 Abs. 1 S. 1; AO § 69; AO § 166;
Fundstellen:
EFG 2017, 625

Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme für Steuerschulden einer GmbH

FG Köln, Urteil vom 18.01.2017 - Aktenzeichen 10 K 3671/14

DRsp Nr. 2017/3547

Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme für Steuerschulden einer GmbH

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 34 Abs. 1 S. 1; AO § 69; AO § 166;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme des Klägers für Steuerschulden der Firma A GmbH streitig.

Der Kläger war seit 2005 Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der A GmbH (nachfolgend auch kurz "GmbH") mit Sitz in M. Gegenstand des Unternehmens der GmbH war der Handel mit ... und Zubehör. Einen Großteil ihrer Waren hatte die GmbH bis Juni/Juli 2004 von pakistanischen Vertragsfirmen bezogen, welche von Brüdern des Klägers betrieben wurden. Hierbei handelte es sich um die Firmen C Ltd. und D, beide mit Sitz in H/Pakistan. Seit Mitte 2004 unterhielt die GmbH jedoch keine Vertragsbeziehungen mehr zu diesen beiden Firmen.