FG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.10.2017
13 K 1967/15
Normen:
EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5; EStG § 11;
Fundstellen:
DStRE 2018, 1388
EFG 2018, 85

Rechtmäßigkeit der Höhe der festgesetzten Hinterziehungszinsen im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2017 - Aktenzeichen 13 K 1967/15

DRsp Nr. 2017/17468

Rechtmäßigkeit der Höhe der festgesetzten Hinterziehungszinsen im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1; EStG § 5; EStG § 11;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Höhe der festgesetzten Hinterziehungszinsen für die Veranlagungszeiträume 2002 sowie 2004-2008.

Die Klägerin wurde in den Streitjahren mit ihrem zwischenzeitlich geschiedenen Ehemann gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Mit Selbstanzeige vom 23. Oktober 2010 erklärten die Eheleute Einkünfte aus einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung für die Jahre 2002 und 2004-2008 nach. Der Beklagte erließ daraufhin entsprechend der nacherklärten Einkünfte geänderte Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheide. Die sich aufgrund der Selbstanzeige ergebenden Umsatzsteuernachzahlungen in Höhe von insgesamt 53.813 € zahlten die Eheleute in den Jahren 2010 und 2011.