FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 21.04.2016
1 K 358/15
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 S. 4;

Rechtmäßigkeit der Rückforderung der einem als kleines und mittelständisches Unternehmen (KMU) eingestuften Unternehmen gewährten erhöhten Investitionszulage

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.04.2016 - Aktenzeichen 1 K 358/15

DRsp Nr. 2016/13884

Rechtmäßigkeit der Rückforderung der einem als kleines und mittelständisches Unternehmen (KMU) eingestuften Unternehmen gewährten erhöhten Investitionszulage

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; InvZulG 2007 § 2 Abs. 1 S. 4;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Rückforderung der der Klägerin ursprünglich als sog. KMU gewährten, erhöhten Investitionszulage rechtmäßig ist.

Die Klägerin firmierte in den Streitjahren unter M. GmbH. Sie war im Bereich Herstellung von Stahlbauteilen und Handel mit Landtechnikartikeln tätig. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin in den Streitjahren war Herr L. und Geschäftsführer waren die Herren Z. (bis 31. Dezember 2007) und L.

Am 6. Februar 2007 ging ein Investitionszulagenantrag für 2006, am 31. Januar 2008 ging ein Investitionszulagenantrag für 2007 und am 23. Januar 2009 ging ein Antrag auf Investitionszulage für 2008 beim Beklagten ein.

Beantragt wurde die Zulage für Investitionen, die der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte in S. dienen sollten. Als Abschluss der begünstigten Erstinvestition wurde im Investitionszulagenantrag für 2008 der 22. Dezember 2008 angegeben.