Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16. Dezember 2019 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.116,16 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen.
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