BFH - Urteil vom 20.10.2022
III R 25/21
Normen:
FVG § 21 Abs. 2; FVG § 21 Abs. 3; AO § 3 Abs. 2; AO § 30 Abs. 4 Nr. 1; AO § 200 Abs. 1 S. 2; AO § 193; AO §§ 193ff;
Fundstellen:
AO-StB 2023, 140
BFH/NV 2023, 794
DB 2023, 1330
DStRE 2023, 690
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 23.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 656/18 AO

Rechtmäßigkeit der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FinanzamtsPflichten des Steuerpflichtigen bei bestehenden Vertragsbeziehungen zur Gemeinde

BFH, Urteil vom 20.10.2022 - Aktenzeichen III R 25/21

DRsp Nr. 2023/4787

Rechtmäßigkeit der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des Finanzamts Pflichten des Steuerpflichtigen bei bestehenden Vertragsbeziehungen zur Gemeinde

1. Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig. 2. Die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen in Bezug auf die Nichtoffenlegung von für die Vertragsbeziehungen relevanten Unterlagen und/oder Daten sind dadurch zu schützen, dass der Außenprüfer des FA während der jeweiligen Außenprüfung darüber entscheidet, welche Informationen er an den Gemeindeprüfer weitergibt. 3. Der Steuerpflichtige hat dem Außenprüfer im Rahmen seiner Informations- und Mitwirkungspflicht während der Außenprüfung Gegenstand und Umfang der Vertragsbeziehungen zur Gemeinde zu erläutern und die Unterlagen und/oder Daten im Einzelnen zu bezeichnen, die von der Offenbarung gegenüber dem Gemeindebediensteten ausgenommen werden sollen.