BFH - Urteil vom 21.07.2016
V B 66/15
Normen:
FGO § 6; FGO § 119 Nr. 1;
Fundstellen:
AO-StB 2016, 283
BFH/NV 2016, 1574
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 3845/12

Rechtmäßigkeit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter vor Eingang der Klagebegründung

BFH, Urteil vom 21.07.2016 - Aktenzeichen V B 66/15

DRsp Nr. 2016/15862

Rechtmäßigkeit der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter vor Eingang der Klagebegründung

NV: Das FG kann über die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter im Regelfall nach Eingang von Klagebegründung, Klageerwiderung und Steuerakten entscheiden. Eine Übertragung ohne Eingang der Klagebegründung kann z.B. auch nach Fristsetzung gemäß § 79b FGO zulässig sein. Anders ist es, wenn ein Antrag nach § 86 Abs. 1 FGO mit der Ankündigung gestellt wird, die Klage nach Aktenvorlage zu begründen.

Die Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter bereits vor dem Eingang der Klagebegründung stellt jedenfalls dann einen Besetzungsmangel im Sinne von § 119 Nr. 1 FGO dar, wenn der Kläger einen Antrag nach § 86 Abs. 1 FGO gestellt und ausdrücklich angekündigt hatte, die Klage nach Aktenvorlage zu begründen.

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 1. Juli 2015 12 K 3845/12 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 6; FGO § 119 Nr. 1;

Gründe