Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Befreiung des Klägers von der Versicherungs- und Beitragspflicht zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung betreffend die Geschäftsjahre 2008 bis 2011 sowie um Beitragsbescheide betreffend die Jahre 2010 und 2011.
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