FG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.10.2019
4 K 1715/18
Normen:
StBerG § 3; StBerG § 4; StBerG § 5; StBerG § 6; StDÜV § 1 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1;
Fundstellen:
DStR 2020, 949
DStRE 2020, 1214

Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Buchhalters wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen; Befugnis zur Leistung geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen gemäß § 5 StBerG; Gewerbsmäßige Bearbeitung von vorläufigen USt-Voranmeldungen mittels eines Buchhaltungsprogramms

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.10.2019 - Aktenzeichen 4 K 1715/18

DRsp Nr. 2020/5186

Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Buchhalters wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen; Befugnis zur Leistung geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen gemäß § 5 StBerG; Gewerbsmäßige Bearbeitung von vorläufigen USt-Voranmeldungen mittels eines Buchhaltungsprogramms

Die Hilfeleistung bei der Anfertigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird von der Erlaubnisnorm des § 6 Nr. 4 StBerG nicht erfasst. Auch eine analoge oder erweiternde Auslegung der Vorschrift kommt insoweit nicht in Betracht.

Tenor

1)

Die Klage wird abgewiesen.

2)

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StBerG § 3; StBerG § 4; StBerG § 5; StBerG § 6; StDÜV § 1 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte (Bekl) den Kläger (Kl) zurecht als Bevollmächtigten eines seiner Mandanten zurückgewiesen hat.

1. 2.