Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 3. Juli 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 34.928,65 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit des klägerischen Ausschlusses vom ärztlichen Notfalldienst durch die Beklagte.
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