Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens werden den Klägerinnen auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) bei der Auflösung einer Rücklage gemäß § 6b Abs. 3 EStG.
C.D. und Klägerin Ziff. 2 waren in Erbengemeinschaft Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Mit Vertrag vom XX.XX.XXXX veräußerten sie das im Grundbuch des Amtsgerichts E für F unter der Gemarkung F Blatt XXX BV XX Flst. XXXX verzeichnete Grundstück zu einem Veräußerungspreis in Höhe von XXX € an die Stadt F. Als Gegenleistung übertrug die Stadt F diverse näher bezeichnete Grundstücke zu einem Veräußerungspreis in Höhe von XXX € an C.D. und die Klägerin Ziff. 2. Zusätzlich zahlte die Stadt F ein Aufgeld in Höhe von XXX €. Der Übergang von Besitz, Lasten, Nutzen und Gefahr war jeweils bereits zum 1. Januar 2019 erfolgt.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|