FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.05.2020
6 K 2856/16
Normen:
EStG § 42e; AO § 118 Abs. 1 S. 1;

Rechtmäßigkeit einer Anrufungsauskunft zur lohnsteuerlichen Beurteilung einer flexiblen Arbeitszeitregelung in Form eines sog. Life-Balance-Modells

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.2020 - Aktenzeichen 6 K 2856/16

DRsp Nr. 2023/6855

Rechtmäßigkeit einer Anrufungsauskunft zur lohnsteuerlichen Beurteilung einer flexiblen Arbeitszeitregelung in Form eines sog. "Life-Balance-Modells"

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 42e; AO § 118 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Anrufungsauskunft zur lohnsteuerlichen Beurteilung einer flexiblen Arbeitszeitregelung in Form eines sog. "Life-Balance-Modells".

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie beschäftigt Arbeitnehmer, denen sie ein Modell zur flexiblen Arbeitszeitregelung (sog. "Life-Balance-Konto") auf freiwilliger Basis anzubieten beabsichtigt.

Hierfür soll zwischen der Klägerin und ihren Arbeitnehmern eine Ergänzungsvereinbarung (ErgV) zum jeweiligen individuellen Arbeitsvertrag über die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer flexiblen Arbeitszeitregelung im Unternehmen des Arbeitgebers abgeschlossen werden. Die Vereinbarung soll bis zum 31.12. des auf das Jahr der Unterzeichnung dieser Vereinbarung folgenden Kalenderjahres gelten und sich jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, sofern sie nicht mit einer Frist mit drei Monaten zum Jahresende gekündigt wird (siehe § 2 ErgV).

1. 2. 3.