Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit einer gegenüber dem Kläger erlassenen Prüfungsanordnung streitig.
Der Kläger ist als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater selbstständig tätig. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG.
Zudem war er im Streitzeitraum - den Jahren bis - zu ... % an der A Steuerberatungsgesellschaft GmbH (A GmbH) und zu ... % an der A B GmbH (A B GmbH) beteiligt.
Der Beklagte hat beim Kläger bereits für die Zeiträume ... bis ..., ... bis ... sowie für die Jahre ... und Betriebsprüfungen durchgeführt.
Bei der zuletzt durchgeführten Betriebsprüfung wurde gemäß des geänderten Betriebsprüfungsbericht vom 21.03.2017 (der ursprünglichen Betriebsprüfungsbericht datierte vom 19.09.2016) u.a. festgestellt, dass der Kläger für die A GmbH sowie die A B GmbH in dem dortigen Prüfungszeitraum - die Jahre und - umfangreich tätig gewesen ist und u.a. der A GmbH im Jahre ... Rechnungen i.H.v. insgesamt ... € brutto sowie der A B GmbH im Jahre ... Rechnungen i.H.v. insgesamt ... € brutto sowie im Jahre ... i.H.v. insgesamt ... € brutto gestellt hat.
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