LAG Düsseldorf - Urteil vom 02.08.2022
3 Sa 368/21
Normen:
KSchG § 1; KSchG § 4; SGB III § 38 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5924/20

Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch nach Betriebsübergang; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gericht bei internationalem Bezug

LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 368/21

DRsp Nr. 2024/7658

Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch nach Betriebsübergang; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gericht bei internationalem Bezug

Es handelt sich zur betriebsbedingten Kündigung um eine Parallelentscheidung zu der vollständig dokumentierten Entscheidung 3 Sa 364/21

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.03.2021 - Az.: 10 Ca 5924/20 - teilweise abgeändert und 1. festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten zu 1) durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 10.09.2020 nicht aufgelöst worden ist; 2. die Beklagte zu 1) verurteilt, an den Kläger 361,11 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2021 zu zahlen.

II. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.05.2021 - Az.: 5 Ca 5896/20 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten zu 2) durch die Kündigung der Beklagten zu 2) vom 10.09.2020 nicht aufgelöst worden ist.

III. Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen.

IV. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu dem Az. 10 Ca 5924/20 tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu 1) zu ¾.