FG Köln - Urteil vom 28.02.2018
3 K 3747/14
Normen:
AO § 324;

Rechtmäßigkeit einer erlassenen Anordnung des dinglichen Arrestes gemäß § 324 AO; Prüfung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 324 AO; Anspruch auf Duldung der Befriedigung aus einem Gegenstand wegen eines Geldanspruchs aus einem Steuerschuldverhältnis

FG Köln, Urteil vom 28.02.2018 - Aktenzeichen 3 K 3747/14

DRsp Nr. 2019/6078

Rechtmäßigkeit einer erlassenen Anordnung des dinglichen Arrestes gemäß § 324 AO; Prüfung des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen des § 324 AO; Anspruch auf Duldung der Befriedigung aus einem Gegenstand wegen eines Geldanspruchs aus einem Steuerschuldverhältnis

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 324;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit der vom Beklagten gegen die Klägerin erlassenen Anordnung des dinglichen Arrestes gemäß § 324 AO vom 02.12.2014 streitig.

Die Klägerin ist die Schwägerin des Taxiunternehmers A, der als Gesellschafter der B & A GbR Taxiunternehmen (B & A GbR) im Verdacht steht, Steuern hinterzogen zu haben. Ihr Ehemann und Bruder des Herrn A ist am ....2008 verstorben. Die Firma B & A GbR schuldet dem Land Nordrhein-Westfalen Steuerbeträge i. H. v. von derzeit ca. 300.000 € allein aus Umsatzsteuerfestsetzungen sowie Lohnsteuerhaftungsinanspruchnahme, ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuerverbindlichkeiten. Die hiergegen gerichteten Klageverfahren der B & A GbR werden beim erkennenden Senat zu den Aktenzeichen 3 K 38/15 und 3 K 39/15 geführt. Vollstreckungsversuche des Beklagten gegen die B & A GbR sowie den Zeugen A verliefen erfolglos.