FG München - Urteil vom 17.02.2016
4 K 644/14
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 2 Abs. 1 S. 1; WEG § 2 Abs. 2; WEG § 3; WEG § 6; WEG § 8;
Fundstellen:
DStR 2017, 12
DStRE 2018, 101

Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Grunderwerbsteuer wegen der Aufhebung eines Teiles der Wohnungseigentumseinheiten einer Wohnanlage

FG München, Urteil vom 17.02.2016 - Aktenzeichen 4 K 644/14

DRsp Nr. 2016/7067

Rechtmäßigkeit einer Festsetzung von Grunderwerbsteuer wegen der Aufhebung eines Teiles der Wohnungseigentumseinheiten einer Wohnanlage

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GrEStG § 2 Abs. 1 S. 1; WEG § 2 Abs. 2; WEG § 3; WEG § 6; WEG § 8;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte wegen der Aufhebung eines Teiles der Wohnungseigentumseinheiten einer Wohnanlage, an der die Klägerin als Eigentümerin zweier Eigentumswohnungen beteiligt ist, zu Recht Grunderwerbsteuer gegen die Klägerin festgesetzt hat.