I.
Der im September 1986 geborene Sohn (S) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) besuchte bis Juli 2007 die Schule. Im unmittelbaren Anschluss hieran begann S am 1. Juli 2007 mit der Ableistung des gesetzlichen Grundwehrdienstes, den er am 26. August 2007 aufgrund anerkannter Kriegsdienstverweigerung beendete. Nach dem Einberufungsbescheid vom 23. Oktober 2007 sollte S seinen Zivildienst am 3. März 2008 beginnen. Tatsächlich trat er den Zivildienst bereits im Februar 2008 an.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|