Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin - eine GmbH mit Geschäftsleitung in A - wurde mit notariellem Vertrag vom ... von der Alleingesellschafterin V (V) gegründet und fungierte zunächst als "leere Mantelgesellschaft". Die V - selbst eine 100 %ige Tochtergesellschaft der B - war seit ... zudem Alleingesellschafterin der N (N) an der zuvor neben der V noch deren Muttergesellschaft zu 5,5 % beteiligt gewesen war.
Mit notariellem Vertrag vom ... (UR-Nr. ... des Notars C, D) wurde die Abspaltung und Übernahme diverser Wirtschaftsgüter, darunter Grundvermögen in der Gemarkung E (F), Grundbuch Blatt ..., von der N auf die Klägerin beurkundet. Die Eintragung der Abspaltung und Übernahme nach § 123 Abs. 2 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes - UmwG - im Handelsregister der N erfolgte am ....
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