FG Münster - Beschluss vom 18.04.2007
7 V 1288/07 AO
Normen:
AO § 321 § 309 ; ZPO § 857 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1136

Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

FG Münster, Beschluss vom 18.04.2007 - Aktenzeichen 7 V 1288/07 AO

DRsp Nr. 2007/10302

Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

1. Auch ein Nießbrauch an einem Grundstück ist pfändbar. 2. Der Schuldgrund ist bei einer Pfändungsverfügung grundsätzlich anzugeben, wobei allerdings bei mehreren geschuldeten Steuern diese in einer Summe angegeben werden können.

Normenkette:

AO § 321 § 309 ; ZPO § 857 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Vollziehung auszusetzen ist.

Der Antragsteller (Ast.) ist Eigentümer des mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks B in T, welches ihm auf Grund eines notariellen Übergabevertrages am 29.12.1995 übertragen worden ist.

An dem Grundstück besteht ein in Abt. II des Grundbuchs eingetragenes Nießbrauchsrecht für die Eltern des Ast. als Gesamtgläubiger. In § 5 des Übergabevertrages wurde das Recht, das Nießbrauchsrecht auf Dritte zu übertragen, ausgeschlossen. Diese Beschränkung ist im Grundbuch nicht eingetragen.