Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Ankündigung seitens des Beklagten, für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage bestimmter Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung ein diesbezügliches schriftliches Auskunftsersuchen im Sinne von § 93 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) an einen Dritten zu stellen.
Die Klägerin betreibt einzelunternehmerisch in B... eine Apotheke. Der Großteil der Erlöse der Klägerin wird über die Rezeptabrechnungsstelle C... GmbH abgerechnet und per Überweisung gutgeschrieben. Daneben erzielt die Klägerin Einnahmen aus Kundenüberweisungen auf ihr Bankkonto und Bareinnahmen aus Rezeptzuzahlungen und dem freien Verkauf von Waren.
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