FG Münster - Urteil vom 22.07.2005
11 K 5316/03 AO
Normen:
AO (1977) § 93 Abs. 1 ;

Rechtmäßigkeit einer wiederholten Anschlussprüfung

FG Münster, Urteil vom 22.07.2005 - Aktenzeichen 11 K 5316/03 AO

DRsp Nr. 2006/1233

Rechtmäßigkeit einer wiederholten Anschlussprüfung

1. Eine Anschlussprüfung ist auch bei Kleinstbetrieben ohne besondere Begründung zulässig 2. Einen Anspruch auf "Prüfungspause" gibt es nicht.

Normenkette:

AO (1977) § 93 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer wiederholten Anschlussprüfung.

Der Kläger ist ... und als Arzt selbständig tätig. Der Betrieb wurde bis 1997 als Mittelbetrieb eingestuft und ab 1998 als Kleinstbetrieb. Ferner betreibt der Kläger einen gewerblichen Flugcharterbetrieb, der - nach zunächst vorläufiger Anerkennung der entstandenen Verluste - von dem Beklagten rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 1990 als Liebhaberei behandelt wird.

Der Beklagte führte bei dem Kläger in der Zeit vom 19.06.1997 bis zum 21.04.1998 eine Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 1993 bis 1995 durch (Prüfungsbericht vom 19.08.1998) und in der Zeit vom 05.06.2000 bis zum 20.06.2001 eine Außenprüfung für die Veranlagungszeiträume 1996 bis 1998 (Prüfungsbericht vom 26.06.2001).

Die Betriebsprüfungsberichte weisen betreffend die Arztpraxis die folgenden Gewinnerhöhungen aus, wobei die Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG von den Betriebsprüfern in allen Jahren als formell ordnungsgemäß anerkannt wurden:

Gewinn bisher

Mehrgewinn lt. Bp

1993

1994

1995

1996

1997

1998