FG Nürnberg - Urteil vom 05.07.2006
V 313/04
Normen:
AO § 146 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 16 Abs. 4 ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 34 ;

Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel; Ermittlung des Aufgabegewinns im Falle einer Realteilung

FG Nürnberg, Urteil vom 05.07.2006 - Aktenzeichen V 313/04

DRsp Nr. 2006/30225

Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung auf Grund formeller Buchführungsmängel; Ermittlung des Aufgabegewinns im Falle einer Realteilung

1. Formelle Buchführungsmängel rechtfertigen eine Zuschätzung nur, wenn Anlass besteht, auch an der sachlichen Richtigkeit des ausgewiesenen Buchführungsergebnisses zu zweifeln. 2. Zur Ermittlung des den Gesellschaftern zuzurechnenden Aufgabegewinns im Falle der Realteilung einer Personengesellschaft mit Aufdeckung der stillen Reserven.

Normenkette:

AO § 146 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 16 Abs. 3 ; EStG § 16 Abs. 4 ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 34 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Berechtigung von Gewinnzuschätzungen sowie die Höhe und Zurechnung eines Aufgabegewinns.