Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob das Finanzamt zu Recht den Gewinn der Klägerin in den Streitjahren 2008 und 2009 um Zuschätzungen erhöht hat.
Die Klägerin ist seit dem 3. Februar 2004 beim Amtsgericht München im Handelsregister unter
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München (Az.: 1502 IN 3832713) vom 25. Juli 2014 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin mangels Masse abgelehnt. S wurde zum Liquidator der Klägerin bestimmt, eine Löschung erfolgte bislang noch nicht.
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