BFH - Urteil vom 24.04.2008
IV R 50/06
Normen:
AO § 125 § 127 § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. a § 174 Abs. 4 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 1718
BFHE 220, 324
BStBl II 2009, 35
DB 2008, 2066
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 25.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2275/01

Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO nachträglich eingetreten sind; Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung maßgeblich; Zweck des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO; keine Anwendung von § 127 AO auf Korrekturvorschriften; Auslegung eines Änderungsantrags des Steuerpflichtigen durch das FG; Bindung des BFH

BFH, Urteil vom 24.04.2008 - Aktenzeichen IV R 50/06

DRsp Nr. 2008/16430

Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO nachträglich eingetreten sind; Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung maßgeblich; Zweck des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO; keine Anwendung von § 127 AO auf Korrekturvorschriften; Auslegung eines Änderungsantrags des Steuerpflichtigen durch das FG; Bindung des BFH

»1. Hat ein Steuerpflichtiger wegen unzutreffender Aufteilung des Gewinns Einspruch nur für das Vorjahr eingelegt, beantragt er damit nicht zugleich konkludent, die Einkommensteuer für das Folgejahr heraufzusetzen. 2. § 127 AO ist auf die Korrekturvorschrift des § 174 Abs. 4 AO nicht anwendbar. 3. Für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheides nach § 174 Abs. 4 AO reicht es (aber) aus, wenn die Voraussetzungen für die Änderung, insbesondere die Aufhebung oder Änderung des anderen Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen, bis zur Entscheidung über den Einspruch gegen den (auf § 174 Abs. 4 AO gestützten) Änderungsbescheid vorliegen.«

Normenkette:

AO § 125 § 127 § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. a § 174 Abs. 4 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob der angefochtene Änderungsbescheid rechtmäßig (geworden) ist, weil ein das Vorjahr betreffender Einspruch zugleich als Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnung (AO) auszulegen war oder weil nachträglich die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 eingetreten sind.