FG Köln - Beschluss vom 29.01.2016
2 V 3130/15
Normen:
DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 6; DBA-Schweiz Art. 7 Abs. 7; DBA-Schweiz Art. 13 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
DStR 2017, 13
DStRE 2017, 822

Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an die Finanzbehörde der Schweiz im Rahmen einer Betriebsprüfung

FG Köln, Beschluss vom 29.01.2016 - Aktenzeichen 2 V 3130/15

DRsp Nr. 2016/5461

Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an die Finanzbehörde der Schweiz im Rahmen einer Betriebsprüfung

Tenor

Die Anträge der Antragsteller zu 1.), 2.) und 3.) sowie der Antrag zu 3.) des Antragsgegners werden abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.000 € festgesetzt.

Normenkette:

DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 6; DBA-Schweiz Art. 7 Abs. 7; DBA-Schweiz Art. 13 Abs. 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Auskunftsersuchen an die Finanzbehörde der Schweiz rechtmäßig ist.

Der Antragsteller zu 2) ist u.a. an der Antragstellerin zu 1) zu 100 % als Kommanditist beteiligt. Komplementär der Antragstellerin zu 1) ist die A Verwaltungs-GmbH, an der der Antragsteller zu 2) zu 100 % beteiligt ist. Der Antragsteller zu 2) ist auch an der Antragstellerin zu 3) beteiligt. Die Antragstellerin zu 3) hält weltweit Anteile an 40 Tochtergesellschaften und neun Enkelgesellschaften.

1.) 2.) 1.) 2.) 3.)