Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Februar 2015 16 K 932/12 H(K), die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. Februar 2012 sowie der Haftungsbescheid des Beklagten vom 18. Juli 2011 aufgehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids im Rahmen einer sog. mehrstufigen Organschaft.
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