BFH - Beschluss vom 07.01.2011
VII S 60/10
Normen:
AO § 74 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2;

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen rückständiger Umsatzsteuer einer KG mit gegenständlicher Beschränkung der Haftung auf das Erbbaurecht an einem im Eigentum einer anderen GmbH & Co. KG stehenden Grundstück

BFH, Beschluss vom 07.01.2011 - Aktenzeichen VII S 60/10

DRsp Nr. 2011/2328

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen rückständiger Umsatzsteuer einer KG mit gegenständlicher Beschränkung der Haftung auf das Erbbaurecht an einem im Eigentum einer anderen GmbH & Co. KG stehenden Grundstück

1. NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich die Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 Abs. 1 AO auf Forderungen und Rechte erstreckt und damit auch ein Erbbaurecht erfassen kann. 2. NV: Ernstlich zweifelhaft ist auch, ob sich die Eigentümerhaftung nach § 74 AO auf Gegenstände erstreckt, die dem in Anspruch genommenen Haftungsschuldner nicht allein gehören und über die er nur gemeinsam mit weiteren Gesellschaftern verfügen kann. 3. NV: Die Veräußerung des Gegenstandes, mit dem der Eigentümer nach § 74 AO in Haftung genommen worden ist, lässt die Haftung nicht entfallen.

1. Es ist ernsthaft zweifelhaft, ob ein Erbbaurecht als Gegenstand i.S. des § 74 Abs. 1 AO angesehen werden kann.2. Es ist desweiteren zweifelhaft, ob sich die Eigentümerhaftung des § 74 AO auch auf Gegenstände erstreckt, die dem in Anspruch Genommenen nicht gehören und über die er nur gemeinsam mit einem weiteren Gesellschafter verfügen kann.

Normenkette:

AO § 74 Abs. 1; FGO § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2;

Gründe

I.