FG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.2019
10 K 1908/15 H
Normen:
AO § 191 Abs. 1 S. 1; AO § 71; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
AO-StB 2020, 111
DStRE 2020, 752

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Steuerschulden; Steuerhinterziehung durch Erstellung einer unrichtigen Feststellungserklärung; Bekanntgabe des Feststellungsbescheids an den Empfangsbevollmächtigten; Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2019 - Aktenzeichen 10 K 1908/15 H

DRsp Nr. 2020/1257

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Steuerschulden; Steuerhinterziehung durch Erstellung einer unrichtigen Feststellungserklärung; Bekanntgabe des Feststellungsbescheids an den Empfangsbevollmächtigten; Auswahlermessen bei mehreren Haftungsschuldnern

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1 S. 1; AO § 71; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids, mit dem der Kläger für Steuerschulden des B (...) in Anspruch genommen wird.

1. 2. 1. 2.