Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Umsatzsteuerschulden der G. GmbH (nachfolgend: G. GmbH oder G.).
Die G. GmbH wurde unter anderer Firma durch Vertrag vom 26.01.2006 mit Sitz in B. gegründet. Ihr erster Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter war ein mexikanischer Staatsangehöriger, der der deutschen Sprache nicht mächtig und zu keiner Zeit in B. gemeldet oder postalisch erreichbar war. Durch notariellen Vertrag vom 23.12.2008 wurden seine Gesellschaftsanteile in dessen Abwesenheit durch den Vertreter R. an M. veräußert. Dieser übernahm auch die Position des Geschäftsführers.
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