FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.10.2020
9 K 9247/15
Normen:
AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.10.2020 - Aktenzeichen 9 K 9247/15

DRsp Nr. 2021/3565

Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 08.05.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.12.2015 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, es sei denn der Kläger leistet Sicherheit in derselben Höhe.

Beschluss:

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids, der den Monat Februar 2013 betrifft (Haftungssumme: 31 276,58 EUR).

Der Kläger ist der Bruder und der alleinige Erbe des ursprünglichen Klägers, Herrn B..., geboren am 12. September 1954 und verstorben am 2. Oktober 2016 (siehe Sterbeurkunde vom 18. Oktober 2016 und Erbschein vom 8. Juni 2017).

Die Prozessbeteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte Herrn B... als ehemaligen alleinigen Geschäftsführer einer C... GmbH mit Sitz in D... (künftig: GmbH) wegen rückständiger Lohnsteuer Februar 2013 nebst Solidaritäts- sowie Säumniszuschlägen und Lohnkirchensteuer persönlich in Haftung nehmen konnte.

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