FG Münster - Urteil vom 27.04.2021
12 K 1505/19 AO
Normen:
AO § 37 Abs. 2; AO § 218;

Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides über einen zu Unrecht gezahlten Erstattungsbetrag

FG Münster, Urteil vom 27.04.2021 - Aktenzeichen 12 K 1505/19 AO

DRsp Nr. 2021/9863

Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides über einen zu Unrecht gezahlten Erstattungsbetrag

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; AO § 218;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Rückforderungsbescheides über einen zu Unrecht gezahlten Erstattungsbetrag.

Durch Beschluss vom 00.00.2009 eröffnete das Amtsgericht R (Aktenzeichen IN /09) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn E und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.

Der Kläger eröffnete im Rahmen des Insolvenzverfahrens unter der Nummer 1 bei der Bank 1 ein Konto auf den Kontoinhaber "Herr T, - Insolv.-Verw. E e.K.-, A-Straße 1, N". Unter einer Massesteuernummer reichte er für die Steuerjahre 2009 und 2010 Steuererklärungen einschließlich Gewinnermittlungen für den Insolvenzschuldner bei dem Beklagten ein. Die Veranlagungen erfolgten antragsgemäß. Zum 31.12.2010 wurde ein verbleibender Verlustvortrag in Höhe von X € festgestellt.