I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides über die Festsetzung von Abzugsteuern (Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes -- EStG --).
Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), eine GmbH, die einem Konzernverbund angehört, schloss am 15. Juni 1998 einen Lizenzvertrag über die Nutzung von Patenten und die Überlassung von technischem know-how gegen Entgelt. Vertragspartner war die X International Limited mit Sitz in den USA (X), mit der schon ein Generalvertriebsvertrag über Produkte der X bestand. Nach § 16 des Vertrages sollte X alle auf die Lizenzen erhobenen direkten Steuern im Staat des Lizenznehmers tragen.
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