Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.5.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Der Beklagte trägt die Kosten der Berufungsinstanz.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für die Berufungsinstanz: 669.500,00 €
I.
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