AGG § 7 Abs. 2; AGG § 15 Abs. 4 S. 1; AGG § 21 Abs. 5; ArbGG § 72b; ArbZG § 6 Abs. 5; BetrVG § 87 Abs. 1 Einleitungshalbs.; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; BGB § 611; RL 2000/78/EG Art. 2; RL 2000/78/EG Art. 6 Abs. 1; ZPO § 139; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - manteltarifliche Vorschriften - DRK-Tarifvertrag Ost (DRK-TV-O) § 25 Abs. 1; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - manteltarifliche Vorschriften - DRK-Tarifvertrag Ost (DRK-TV-O) § 26 Abs. 1; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - manteltarifliche Vorschriften - DRK-Tarifvertrag Ost (DRK-TV-O) § 26 Abs. 2; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - manteltarifliche Vorschriften - DRK-Tarifvertrag Ost (DRK-TV-O) § 45 Abs. 3; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - manteltarifliche Vorschriften - DRK-Tarifvertrag Ost (DRK-TV-O) Anlage 10 VergGr. VI b; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - manteltarifliche Vorschriften - DRK-Tarifvertrag Ost (DRK-TV-O) Anlage 9 § 2; Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - manteltarifliche Vorschriften - DRK-Tarifvertrag Ost (DRK-TV-O) Anlage 9 § 3;
Fundstellen:
AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 153
EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 40
NZA 2017, 1346
Vorinstanzen:
LAG Mecklenburg-Vorpommern, vom 09.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 229/14
ArbG Schwerin, vom 28.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 2312/13
Rechtsbeschwerde bei Überschreitung der Frist zur Abgabe des Urteils an die GeschäftsstelleEntgeltanspruch auf der Grundlage von mitbestimmungsgemäß eingeführten EntgeltgrundsätzenFortgeltung der mitbestimmungsgemäß eingeführten Entgeltgrundsätze nach Wegfall der Tarifbindung des ArbeitgebersGültiges Bezugssystem zur Anpassung nach oben zur Beseitigung einer Altersdiskriminierung
BAG, Urteil vom 25.04.2017 - Aktenzeichen 1 AZR 427/15
DRsp Nr. 2017/11838
Rechtsbeschwerde bei Überschreitung der Frist zur Abgabe des Urteils an die GeschäftsstelleEntgeltanspruch auf der Grundlage von mitbestimmungsgemäß eingeführten EntgeltgrundsätzenFortgeltung der mitbestimmungsgemäß eingeführten Entgeltgrundsätze nach Wegfall der Tarifbindung des ArbeitgebersGültiges Bezugssystem zur "Anpassung nach oben" zur Beseitigung einer Altersdiskriminierung
Orientierungssätze:1. Nach § 72bArbGG kann eine Revision nicht darauf gestützt werden, das angefochtene Urteil sei nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung mit sämtlichen richterlichen Unterschriften der Geschäftsstelle übergeben worden. Insoweit ist allein die Rechtsbeschwerde des § 72bArbGG statthaft.2. Ein Arbeitnehmer kann in Fortführung der Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung bei einer unter Verstoß gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10BetrVG vorgenommenen Änderung der im Betrieb bestehenden Entlohnungsgrundsätze ein Entgelt auf der Grundlage der zuletzt mitbestimmungsgemäß eingeführten Entlohnungsgrundsätze fordern.3. Die aufgrund der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers im Betrieb geltenden Entlohnungsgrundsätze sind auch nach Beendigung ihrer unmittelbaren und zwingenden Wirkung bis zu ihrer mitbestimmungsgemäßen Änderung die im Betrieb maßgebenden.
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