Die Rechtsbeschwerde des Soldaten gegen den Beschluss der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 25. Januar 2023 wird verworfen.
Der Soldat trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I
Die Rechtsbeschwerde betrifft eine Kostenentscheidung.
I. 1. 2. 3. II.
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