1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. Januar 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
2. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens sowie der durch die Nebenintervention verursachten Kosten trägt die Klägerin.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 40.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|