Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 27. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Der Wert der Beschwer des Verfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
Der Beteiligte zu 1) ist ein seit dem 8. Februar 2016 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragener Verein. Mit einem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20. März 2019 ist das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet und am 8. April 2019 von Amts wegen in das Register eingetragen worden.
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