OLG Thüringen - Urteil vom 14.07.2021
2 U 239/20
Normen:
BGB § 705; BGB § 123 Abs. 1; BGB § 139 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 19.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 1701/18

Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Auseinandersetzungsvereinbarung unter Gesellschaftern einer KGZulässigkeit der Teilanfechtung

OLG Thüringen, Urteil vom 14.07.2021 - Aktenzeichen 2 U 239/20

DRsp Nr. 2023/7365

Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Auseinandersetzungsvereinbarung unter Gesellschaftern einer KG Zulässigkeit der Teilanfechtung

1. Eine Ausscheidensvereinbarung unter Gesellschaftern einer KG kann gemäß § 123 Abs. 1 BGB angefochten werden, wenn der ausscheidende Gesellschafter durch widerrechtliche Drohung mit einer Strafanzeige zur Unterzeichnung bewegt wurde. 2. Die Anfechtung kann wirksam auf die vereinbarte Abgeltungsklausel beschränkt werden, wenn der anfechtende Gesellschafter es bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft belassen möchte. 3. Eine erfolgreiche Anfechtung wegen Willensmängeln führt nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. Vielmehr ist das auf fehlerhaftem rechtsgeschäftlichem Handeln beruhende Ausscheiden des Gesellschafters wirksam, wenn es in Vollzug gesetzt worden ist.