Die Beschwerde des Beteiligten vom 10.07.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Münster vom 02.07.2019 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert beträgt 5.000,00 €.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.
1.
Zutreffend hat das Registergericht den Antrag des Beteiligten, festzustellen, dass die Genossenschaft keinem Prüfungsverband mehr angehören müsse, zurückgewiesen.
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