FG Niedersachsen, vom 10.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 108/10
Rechtsfolgen der Fortsetzung eines Miet- oder Pachtverhältnisses über das zunächst festgelegte Vertragsende hinaus hinsichtlich sog. Ansammlungsrückstellungen
BFH, Urteil vom 02.07.2014 - Aktenzeichen I R 46/12
DRsp Nr. 2014/14647
Rechtsfolgen der Fortsetzung eines Miet- oder Pachtverhältnisses über das zunächst festgelegte Vertragsende hinaus hinsichtlich sog. Ansammlungsrückstellungen
Auch beim Ausweis von Rückstellungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist (sog. Ansammlungsrückstellung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d EStG 2002), ist das Stichtagsprinzip zu beachten. Wird deshalb das einer Beseitigungspflicht für Bauten auf fremdem Grund und Boden zugrunde liegende Rechtsverhältnis (hier: Miet- und Pachtvertrag) über das zunächst festgelegte Vertragsende hinaus --sei es durch Änderung des bisherigen Vertrags, sei es durch Begründung eines neuen Rechtsverhältnisses-- (wirtschaftlich) fortgesetzt, ist dieser verlängerte Nutzungszeitraum auch dem Rückstellungausweis zugrunde zu legen.