FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.06.2014
1 K 1627/11
Normen:
EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; EStDV § 7 Abs. 1;

Rechtsfolgen der Realteilung einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.06.2014 - Aktenzeichen 1 K 1627/11

DRsp Nr. 2015/18315

Rechtsfolgen der Realteilung einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft

Die Realteilung einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft (hier: Miteigentümergemeinschaft an verpachteten Grundstücken) führt zur Betriebsaufgabe. Die den Mitunternehmern zu Alleineigentum zugewiesenen Grundstücke gelangen in ihr Privatvermögen, sofern sie sie nicht in ein anderes Betriebsvermögen überführen oder einlegen.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1; EStDV § 7 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Klägerinnen als Mitunternehmerinnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs einen Gewinn aus der Veräußerung bzw. Entnahme eines Grundstücks erzielt haben.

Die im Güterstand der Gütergemeinschaft lebenden Großeltern der Klägerinnen zu 1. und 2. und Schwiegereltern der Klägerin zu 3., F. B. sen. und M. B. (nachfolgend kurz: Eheleute B.), unterhielten einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, den sie bis zum Jahr 1977 selbst bewirtschafteten; danach wurde die Selbstbewirtschaftung eingestellt und der Betrieb parzelliert verpachtet.