Rechtsfolgen der Teileinstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO in der RevisionsinstanzEingehungsbetrug beim Erwerb eines GrundstücksRechtsfolgen der Nichtigkeit des Immobiliengeschäfts wegen UnterverbriefungAnforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Betruges durch Täuschung über die Leistungsfähigkeit oder -willigkeit beim Erwerb einer ImmobilieUmfang des Verbots der SchlechterstellungZulässigkeit der Erhöhung von Einzelstrafen bei Verwerfung der gleichzeitig eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft als unbegründetStrafschärfende Verwertung der Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung bei einer Verurteilung wegen Untreue
BayObLG, Urteil vom 26.09.2023 - Aktenzeichen 202 StRR 68/23
DRsp Nr. 2023/12824
Rechtsfolgen der Teileinstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2StPO in der RevisionsinstanzEingehungsbetrug beim Erwerb eines GrundstücksRechtsfolgen der Nichtigkeit des Immobiliengeschäfts wegen UnterverbriefungAnforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Betruges durch Täuschung über die Leistungsfähigkeit oder -willigkeit beim Erwerb einer ImmobilieUmfang des Verbots der SchlechterstellungZulässigkeit der Erhöhung von Einzelstrafen bei Verwerfung der gleichzeitig eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft als unbegründetStrafschärfende Verwertung der Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung bei einer Verurteilung wegen Untreue
1. Eine Teileinstellung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 2StPO durch das Tatgericht bewirkt insoweit ein Verfahrenshindernis, das vom Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist.
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