Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 12.11.2020, Az.:
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 7.5.2021.
3.Innerhalb dieser Frist können sich die Parteien auch zum Streitwert äußern, den der Senat beabsichtigt, auf bis zu 25.000 € festzusetzen.
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie Erbin der am 18.3.2014 verstorbenen Erblasserin geworden sei.
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