BFH - Urteil vom 22.05.2012
VII R 24/08
Normen:
VO (EG) Nr. 1788/2003 Art. 10; VO (EG) Nr. 1788/2003 Art. 5 lit. k;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 29.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 101/06

Rechtsfolgen der Übertragung einer bereits ausgenutzten Milchreferenzmenge

BFH, Urteil vom 22.05.2012 - Aktenzeichen VII R 24/08

DRsp Nr. 2012/22075

Rechtsfolgen der Übertragung einer bereits ausgenutzten Milchreferenzmenge

1. Hat ein Erzeuger während eines Zwölfmonatszeitraums Milch an eine Molkerei geliefert und dadurch von seiner Referenzmenge Gebrauch gemacht, kann in demselben Zwölfmonatszeitraum weder von ihm noch von einem anderen Erzeuger auf die so ausgenutzte Referenzmenge Milch abgabenfrei geliefert werden. Die Übertragung einer bereits ausgenutzten Referenzmenge kann das Recht zur abgabenfreien Milchlieferung in dem betreffenden Zwölfmonatszeitraum nicht wieder aufleben lassen. 2. Dem EuGH werden folgende Fragen vorgelegt: a) Ist das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 5 Buchst. k VO Nr. 1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor, dahin zu verstehen, dass die Referenzmenge eines Erzeugers, der einen Betrieb während eines laufenden Zwölfmonatszeitraums von einem anderen Erzeuger übernommen hat, nicht die Menge umfasst, auf die während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums von jenem anderen Erzeuger vor dem Betriebsübergang Milch geliefert worden ist?