Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06.11.2018 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist teilweise unbegründet, teilweise unzulässig und daher insgesamt als unbegründet zurückzuweisen.
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