Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. März 2022 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Verden teilweise abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren über den Nachlass des am 13. Dezember 2016 verstorbenen Dr. O. (Amtsgericht S. - .../17)
1.
eine Forderung für die Zeit von Januar 2017 bis Mai 2017 in Höhe von insgesamt 16.545,05 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 3.309,01 € seit dem 5. Januar 2017, dem 4. Februar 2017, dem 4. März 2017, dem 6. April 2017 und dem 5. Mai 2017 jeweils bis zum 22. Mai 2017,
2.
eine weitere Forderung für die Zeit ab Juni 2017 in Höhe von 545.333,66 € zusteht.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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