BFH - Urteil vom 16.05.2013
V R 23/12
Normen:
AO § 89; FGO § 74;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 2780/09

Rechtsfolgen des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft; Aussetzung des Klageverfahrens bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Widerruf

BFH, Urteil vom 16.05.2013 - Aktenzeichen V R 23/12

DRsp Nr. 2013/18987

Rechtsfolgen des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft; Aussetzung des Klageverfahrens bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Widerruf

Widerruft das FA eine verbindliche Auskunft, ist das Klageverfahren gegen eine Steuerfestsetzung, für die die verbindliche Auskunft ohne den Widerruf bindend wäre, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Widerruf gemäß § 74 FGO auszusetzen.

Normenkette:

AO § 89; FGO § 74;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erbrachte im Streitzeitraum entgeltliche Leistungen durch die Nutzungsüberlassung sog. Floating-Tanks. Diese enthielten konzentrierte Salzwasserlösungen, so dass beim sog. Floaten die Last des eigenen Körpergewichts entfiel und sich Muskeln entspannen konnten. Die Tanks waren schallisoliert, wodurch der "sensorische Input" auf ein Minimum reduziert wurde. Die durchschnittliche Dauer einer Anwendung betrug 50 bis 60 Minuten.

Die Methode wurde zur Entspannung im Wellnessbereich sowie zu therapeutischen Zwecken wie z.B. zur Heilung stressbedingter Erkrankungen und Bluthochdruck, in der Orthopädie, Dermatologie und Sportmedizin eingesetzt. Es handelte sich --eine medizinische Indikation vorausgesetzt-- um eine physikalische Therapieform.